Letzte Aktualisierung: 16. Oktober 2025
1. Allen Aufträgen an Transport Kris liegen diese AGB zugrunde. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, diese AGB zu kennen, sie anzuerkennen und als Vertragsinhalt zu akzeptieren. Abweichende AGB des Auftraggebers gelten als ausgeschlossen.
Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
2. Ergänzend gelten die Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen (AÖSp) in der jeweils gültigen Fassung. Zwingende gesetzliche Vorschriften gehen vor; kollidierende Klauseln dieser AGB bzw. der AÖSp werden dadurch ersetzt.
3. Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge des Auftraggebers sind verbindlich.
1. Zusagen über Abhol- und Abliefertermine sind grundsätzlich unverbindlich. Ansprüche wegen Überschreitung bestehen nur, wenn ein Fixtermin schriftlich vereinbart wurde und die Überschreitung vom Auftragnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde. Für leichte Fahrlässigkeit und höhere Gewalt wird keine Haftung übernommen.
1. Preise verstehen sich in EUR exkl. USt, sofern nicht anders ausgewiesen. Abweichungen von Preislisten gelten fallbezogen und begründen keine Dauervereinbarung. Preislisten können angepasst werden.
1. Transportleistungen erfolgen mit PKW/Kombi, Kleinbus, Transporter oder LKW (bei Bedarf Ladebordwand).
2. Vom Transport ausgeschlossen sind gefährliche/verbotene Güter sowie Güter, die von Transportorganisationen ausgeschlossen sind.
3. Soweit zur Durchführung weitere Frachtführer eingesetzt werden, erteilt Transport Kris diese Aufträge im Namen des Auftraggebers. Ansprüche sind direkt gegenüber dem weiteren Frachtführer geltend zu machen; etwaige Ansprüche werden an den Auftraggeber abgetreten.
4. Wertsendungen (z. B. Kunstwerke, Antiquitäten, Edelsteine, Unikate, Schmuck, Bargeld, begebbare Wertpapiere) sind ausgeschlossen, sofern nicht vorab ausdrücklich schriftlich vereinbart und eine entsprechende Transportversicherung mit Regressverzicht nachgewiesen wird.
5. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Sendung auf Vollständigkeit oder innere Beschaffenheit zu prüfen. Der Auftraggeber stellt sämtliche Transport- und Begleitpapiere vollständig bereit.
1. Es gilt die CMR (Art. 17–28). Für leichte Fahrlässigkeit haftet Transport Kris im Rahmen der gesetzlichen CMR-Haftungsbegrenzungen (SDR/kg); für vorsätzliches/grob fahrlässiges Handeln unbeschränkt.
2. Ideelle und mittelbare Schäden sind ausgeschlossen. Nicht zustellbare Sendungen werden auf Kosten des Auftraggebers eingelagert und nach Weisung behandelt. Zustellung kann – falls Empfänger abwesend – an andere Personen an der Abgabestelle bzw. Hausbriefkasten erfolgen, sofern keine anderslautenden schriftlichen Weisungen vorliegen.
3. Schadensanzeige: Beschädigung/Verlust/Fristüberschreitung sind spätestens bis 12:00 Uhr des nächsten Werktags schriftlich per eingeschriebenem Brief zu melden; andernfalls sind Ansprüche ausgeschlossen.
4. Beweislast: Der Auftraggeber hat die ordnungsgemäße Übergabe an den Auftragnehmer zu beweisen. Ansprüche auf Zölle/Abgaben sind ausgeschlossen.
1. Zahlungsziel: 14 Tage netto. Bei Verzug: 18 % p. a. (1,5 % p. Monat). Bei monatlichen Sammelrechnungen unter EUR 20 werden EUR 3,50 Bearbeitungskosten verrechnet.
2. Pfand- und Zurückbehaltungsrecht an in der Verfügungsgewalt befindlichen Gütern/Werten für fällige und nicht fällige Forderungen; gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
3. Aufrechnung durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen.
1. Ansprüche gegen den Auftragnehmer sind innerhalb von 6 Monaten ab Ablieferung bzw. geplanter Ablieferung gerichtlich geltend zu machen.
1. Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Zolldokumente vollständig/richtig bereit (inkl. gültiger UID des Empfängers). Falsche/arglistige Erklärungen können zivil-/strafrechtliche Folgen bis zur Beschlagnahme/Vernichtung des Gutes haben.
1. Ist der Empfänger nicht auffindbar oder die Abgabestelle nicht erkennbar, ist Transport Kris berechtigt, die Sendung auf Kosten des Absenders einzulagern.
1. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an deren Stelle tritt die gesetzlich zwingende Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
1. Ist der Auftraggeber Verbraucher iSd KSchG und findet die CMR nicht zwingend Anwendung, gilt § 14 KSchG (Gericht am Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt/Beschäftigungsort des Verbrauchers). Im Übrigen ist Wien Gerichtsstand.
2. Transport Kris ist berechtigt, für Abholungen/Zustellungen Subunternehmer (Frachtführer) zu beauftragen.
3. Satz- und Druckfehler vorbehalten.
Transport Kris
Altmannsdorferstraße 104/2/256, 1120 Wien, Österreich
E-Mail: info@transportkris.com
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